Verpackungssteuer 2027: Kunststoffabgabe in ERP automatisieren
Ab Juli 2027 müssen B2B-Unternehmen die Kunststoffabgabe gesetzeskonform in ihre Preislogik einbetten. Wie eine saubere ERP-Integration manuelle Fehler vermeidet und die Kalkulation automatisiert.
Von Maik Boche
Ab 1. Juli 2027 plant die Bundesregierung eine Kunststoffverpackungsteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen (Kunststoffverpackungsteuergesetz, CDU/CSU und SPD); das Steueraufkommen wird allein für 2027 auf 805 Millionen Euro und ab 2028 auf knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich geschätzt. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen bedeutet die neue Abgabe unmittelbaren Handlungsbedarf in der Preislogik: Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Hersteller und Importeure die Kosten an Endkunden weitergeben. Wer seine ERP-Systeme und B2B-Preismodelle nicht rechtzeitig anpasst, riskiert nicht kalkulierte Margeneinbußen oder Compliance-Verstöße. Zudem erwartet der Entwurf rund 44 Millionen Euro zusätzlichen jährlichen Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft, was die Notwendigkeit einer automatisierten Steuerberechnung und -synchronisierung in bestehende Systeme unterstreicht.
Plastiksteuer 2027: Wie B2B-Händler die Kunststoffabgabe in Preislogik und ERP integrieren
Ab dem 1. Juli 2027 soll in Deutschland eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen gelten. Der Gesetzentwurf zum Kunststoffverpackungssteuergesetz wird von den Fraktionen CDU/CSU und SPD vorangetrieben und ist noch nicht verabschiedet. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen, die Waren in Kunststoffverpackungen herstellen, einführen oder versenden, entstehen konkrete Kalkulationspflichten, die frühzeitig in Systeme und Preisstrukturen eingebettet werden sollten.
Was der Gesetzentwurf regelt
Der Steuersatz beträgt 550 Euro je 1.000 Kilogramm Kunststoff in Verpackungen. Steuerpflichtig werden laut Entwurf Tatbestände, die nach dem 30. Juni 2027 verwirklicht werden: die Herstellung steuerbarer Verpackungen im Inland, das Verbringen aus anderen EU-Mitgliedstaaten sowie die Einfuhr aus Drittländern.
Erfasst werden Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent, einschließlich Verschlüssen, Deckeln und Kapseln. Das Gesetz selbst soll nach aktuellem Entwurf bereits zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Steuer entsteht jedoch erst ab Juli 2027.
Die erwarteten Steuereinnahmen beziffert der Entwurf auf rund 805 Millionen Euro für das Jahr 2027 und knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich ab 2028. Für die Wirtschaft wird ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand von rund 44 Millionen Euro erwartet. Im europäischen Vergleich gilt der geplante deutsche Steuersatz als hoch.
Vier praktische Implikationen für B2B-Händler
1. Kostenüberwälzung auf Endkunden ist ausdrücklich vorgesehen
Der Gesetzentwurf geht ausdrücklich davon aus, dass die Steuer durch Hersteller und Importeure an die Endkunden weitergereicht wird. Für B2B-Händler bedeutet das: Bestehende Vertragspreise, Staffelpreise und Mindestmengenregelungen müssen auf Anpassungsbedarf geprüft werden. Rahmenverträge, die über den 1. Juli 2027 hinauslaufen, können unvorhergesehene Margeneffekte erzeugen, wenn keine Preisgleitklauseln vereinbart sind.
2. Verpackungsgewicht wird zur Kalkulationsgröße
Die Steuer bemisst sich ausschließlich am Gewicht des Kunststoffs in der Verpackung, nicht am Warenwert. Wer heute keine Materialdaten auf Verpackungsebene im PIM oder ERP erfasst, steht vor einer Datenlücke. Die korrekte Erfassung von Kunststoffanteilen je Verpackungseinheit ist Voraussetzung für eine rechtssichere Steuerermittlung. Das betrifft insbesondere Händler mit breitem Sortiment und vielen Lieferanten. Eine automatisierte Lösung für die Verpackungseinheiten, Mengeneinheiten und Umrechnungen im B2B-Shop schafft hier die nötige Datenbasis.
3. ERP-Integration und Datensynchronisation müssen vorbereitet werden
Die Steuer entsteht zum Zeitpunkt eines definierten steuerlichen Tatbestands. ERP-Systeme müssen in der Lage sein, diesen Zeitpunkt zu erfassen, die Steuerlast zu berechnen und korrekt in Belegen auszuweisen. Wer Waren aus anderen EU-Staaten bezieht oder aus Drittländern importiert, benötigt außerdem eine lückenlose Dokumentation der Verbringungsvorgänge. Die Echtzeit-Datensynchronisation zwischen ERP, PIM und Shop ist dabei keine optionale Ergänzung, sondern eine operative Voraussetzung. Fehlerhafte oder verspätete Synchronisation kann zu falschen Steuerausweisen in Rechnungen führen. Robuste API-Retry-Strategien und Circuit-Breaker-Muster reduzieren das Risiko von Datenverlust bei der Übergabe zwischen Systemen.
4. Automatische Rechnungserstellung muss die neue Steuerposition abbilden
Rechnungen an B2B-Kunden müssen die Kunststoffabgabe nachvollziehbar ausweisen, sofern sie separat kalkuliert wird. Systeme zur automatischen Rechnungserstellung und Zahlungsabwicklung mit ERP-Integration sollten frühzeitig um die neue Steuerart erweitert werden. Wer heute auf manuelle Rechnungsprozesse setzt, riskiert ab Mitte 2027 erheblichen Nachbearbeitungsaufwand. Parallel lohnt sich eine Prüfung der dynamischen Versandkosten- und Zollabgabenlogik, da Importe aus Drittstaaten sowohl zoll- als auch plastiksteuerpflichtig sein können.
Handlungsempfehlung
Der Gesetzentwurf ist noch nicht verabschiedet. Der geplante Zeitplan sieht das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Januar 2027 und die erste Steuerentstehung ab dem 1. Juli 2027 vor. Mittelständische E-Commerce-Unternehmen sollten die parlamentarische Entwicklung verfolgen und parallel mit der Aufnahme von Kunststoffgewichtsdaten in Produktstammdaten beginnen. ERP-Projekte mit langen Vorlaufzeiten müssen die neue Steuerart bereits jetzt im Anforderungsprofil berücksichtigen.
Weitere regulatorische Preisanpassungsthemen, die parallel laufen, finden Sie in unseren Artikeln zur EU-Zollreform 2026 und zum EU-Zwangsarbeitsverbot 2027.
Quellen
- Germany’s Plastic tax 2027: What the €550-per-Tonne Plastic Packaging Tax Means for Your Business
- Plastiksteuer ab 2027: 550 Euro je Tonne – höhere Preise für Verbraucher
- Steuer auf Kunststoffverpackungen ab 2027: Was der Gesetzentwurf zur Plastiksteuer für Hersteller, Händler und Verwender bedeutet
Häufige Fragen
Was ist die Plastiksteuer 2027 und wen betrifft sie im B2B-Handel?
Ab 1. Juli 2027 soll in Deutschland eine Verbrauchsteuer von 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen erhoben werden. Grundlage ist der Gesetzentwurf zur Kunststoffverpackungsteuergesetz der CDU/CSU- und SPD-Fraktionen. Steuerpflichtig sind Hersteller, Inverkehrbringer sowie Unternehmen, die Kunststoffverpackungen aus anderen EU-Ländern nach Deutschland verbringen oder von außerhalb der EU importieren. Das Gesetz ist noch nicht beschlossen.
Welche Verpackungen fallen konkret unter die Steuerpflicht?
Erfasst werden Kunststoffverpackungen, Folien und Verbundverpackungen mit einem Kunststoffanteil von mehr als 5 Prozent, einschließlich Verschlüsse, Deckel und Kapseln. Der Gesetzentwurf definiert steuerpflichtige Materialien anhand von KN-Unterpositionen, darunter Polyethylen-, Polypropylen- und PET-Folien bis zu bestimmten Dicken. Reine Papier- und Kartonverpackungen wie Wellpappschachteln oder Faltkartons fallen nicht unter die Steuer.
Wie wirkt sich die Steuer auf B2B-Preiskalkulationen aus?
Der Gesetzentwurf sieht ausdrücklich vor, dass Hersteller und Importeure die Kosten an Endkunden weitergeben. Bei einem Steuersatz von 550 Euro je Tonne und verbreiteten Verpackungsgewichten im E-Commerce muss die Abgabe als eigenständige Kostenposition in die Artikelkalkulation einfließen. Der zusätzliche jährliche Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft wird auf rund 44 Millionen Euro geschätzt. Im europäischen Vergleich gilt der deutsche Steuersatz als hoch.
Ab wann müssen Unternehmen handeln, und was ist dabei zu beachten?
Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, die Steuerpflicht entsteht für Tatbestände nach dem 30. Juni 2027. Unternehmen sollten daher bereits in der ersten Jahreshälfte 2027 ihre Verpackungsmaterialien klassifiziert, die Steuerbeträge kalkuliert und Lieferantenvereinbarungen angepasst haben. Da der Gesetzentwurf noch nicht verabschiedet ist, empfiehlt sich eine laufende Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens.
Wie lässt sich die Plastiksteuer in ERP-Systeme integrieren?
Für eine automatisierte Kalkulation müssen Artikelstammdaten um Verpackungsgewicht und Materialart ergänzt werden. Das ERP-System berechnet dann den Steueranteil je Artikel auf Basis von 550 Euro je Tonne und ordnet ihn als separate Kostenposition zu. Entscheidend ist die korrekte Klassifikation nach KN-Unterposition, da nur bestimmte Materialien und Dicken steuerpflichtig sind. Eine Synchronisierung mit Preislisten und Kundenportalen stellt sicher, dass die Abgabe transparent ausgewiesen wird.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.