Verpackungssteuer 2027: Kunststoffabgabe in B2B-Preise kalkulieren
Ab Juli 2027 müssen mittelständische E-Commerce-Unternehmen die Verpackungssteuer in ihre B2B-Preislogik einbetten. Wer Kunststoffvergütung und Hersteller-Importer-Weitergabe früh kalkuliert, vermeidet Margenverluste und Compliance-Risiken.
Von Maik Boche
Ab Juli 2027 werden laut einem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen als Verbrauchsteuer fällig (Quelle: Handelsblatt/dpa). Hersteller und Importeure sind steuerpflichtig und müssen die Mehrkosten in ihre B2B-Preislogik integrieren. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen, die Produkte in Kunststoffverpackungen beziehen oder versenden, entstehen ab Mitte 2027 direkte Kostensteigerungen. Wer jetzt keine Kalkulation für die Steuerweitergabe aufbaut, riskiert Margeneinbußen oder Preiskonflikte mit Lieferanten. Die Steuer gilt unbefristet und betrifft Verpackungen ab fünf Prozent Kunststoffanteil.
Plastiksteuer ab Juli 2027: Was Hersteller, Importeure und B2B-Händler jetzt kalkulieren müssen
Ab dem 1. Juli 2027 sollen in Deutschland 550 Euro je Tonne Kunststoff in Verpackungen fällig werden. Das geht aus einem Entwurf für ein „Kunststoffverpackungsteuergesetz” hervor, der laut Handelsblatt und dpa auf einem Beschluss der Bundesregierung vom Juli basiert. Eingebracht werden soll der Entwurf von den Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD. Beschlossen ist die Steuer noch nicht; das Papier soll laut ZDF-Bericht noch innerhalb der Bundesregierung abgestimmt werden. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten, steuerpflichtige Vorgänge entstehen aber erst ab dem 30. Juni 2027.
1. Wer ist steuerpflichtig, und ab wann greift die Schwelle?
Steuerpflichtig sind laut Gesetzentwurf Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen, deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Der Steuersatz beträgt 55 Cent je Kilogramm Kunststoff, also 550 Euro je Tonne. Das Packaging Journal berichtet, dass 2023 rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen anfielen. Bei dieser Menge würde die Steuer rechnerisch Milliardenbeträge einbringen.
Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen, die Eigenmarken verpacken oder Waren importieren, ist die Frage zentral: Wer gilt nach dem Entwurf als Hersteller, und wer als Importeur? Die Antwort bestimmt, wer die Steuer unmittelbar abführt und wer sie als weitergegebenen Kostenfaktor in Einkaufspreisen sieht.
2. Weitergabe in der B2B-Preislogik: Drei Kalkulationsebenen
Die Steuer wird nicht am Point of Sale beim Endkunden erhoben, sondern bereits auf Hersteller- und Importeursebene. Für B2B-Händler mit eigenen Vertragspreisen, Staffelpreisen und Mindestmengen entstehen dadurch drei Ebenen:
- Einkauf: Lieferanten werden die 55 Cent je Kilogramm Kunststoff in Listenpreise oder Aufschläge einpreisen. Bestehende Rahmenverträge und Jahreskonditionen können dadurch aus dem Gleichgewicht geraten.
- Eigene Kalkulation: Wer selbst als Importeur gilt, muss die Steuer direkt abführen und in seiner Marge abbilden.
- Verkaufspreise: Die Weitergabe an Firmenkunden ist möglich, aber nicht gesetzlich vorgeschrieben. Wer Staffelpreise oder Rahmenverträge über den Juli 2027 hinaus laufen hat, sollte Preisanpassungsklauseln prüfen.
Wer Rahmenverträge und Abrufbestellungen digital abbildet, sollte rechtzeitig prüfen, ob bestehende Konditionen eine Anpassungsklausel für neue Verbrauchsteuern enthalten.
3. Verpackungseinheiten und Mengenumrechnungen im Shop
Die Steuer berechnet sich auf das Gewicht des eingesetzten Kunststoffs, nicht auf die Anzahl der Verpackungen. Das bedeutet: Für die Kalkulation ist die genaue Kunststoffmasse je Verpackungseinheit relevant. Wer im B2B-Shop mit Verpackungseinheiten, Mengeneinheiten und Umrechnungen arbeitet, braucht zusätzlich das Kunststoffgewicht als Stammdatumfeld. Fehlt dieser Wert, lässt sich die steuerliche Belastung je SKU nicht automatisch ausweisen.
Praktisch bedeutet das: Vor Juli 2027 sollten Kunststoffgewichte je Verpackungseinheit in PIM oder ERP gepflegt und an den Shop übergeben werden. Nur so lassen sich Steueraufschläge automatisch und korrekt auf Artikelebene berechnen.
4. Dynamische Versandkosten und Zollabgaben als Vergleichsfall
Die Plastiksteuer fügt sich in eine Reihe neuer regulatorischer Kostenblöcke ein, die B2B-Preislisten unter Druck setzen. Ähnlich wie bei dynamischen Versandkosten und Zollabgaben in der B2B-Preislogik gilt auch hier: Wer Kostenveränderungen manuell in Preislisten nachpflegt, reagiert zu langsam. Sinnvoller ist eine Systemlogik, die externe Kostentreiber als variablen Parameter abbildet und automatisch in Preisgruppen oder Aufschlagspositionen überträgt.
Für Entscheider, die bereits automatische Preisanpassungen im B2B-Shop evaluieren, sollte die Plastiksteuer als konkreter Anwendungsfall in die Anforderungsliste aufgenommen werden.
Handlungsempfehlungen auf einen Blick
| Handlungsfeld | Maßnahme bis Q2 2027 |
|---|---|
| Lieferantenverträge | Preisanpassungsklauseln für neue Verbrauchsteuern prüfen |
| Stammdaten | Kunststoffgewicht je SKU in PIM/ERP ergänzen |
| Preislogik | Steueraufschlag als separaten Parameter in Staffelpreisen abbilden |
| Rahmenverträge | Laufzeiten und Festpreiszusagen über Juli 2027 auf Risiko prüfen |
Quellen
- Bundesregierung plant Plastiksteuer: 550 Euro je Tonne Kunststoff? – Packaging Journal
- Kunststoffverpackungen droht eine neue Steuer – aber nur für Unternehmen – Maschinenmarkt
- Gesetzentwurf: Koalitionsfraktionen planen neue Plastiksteuer – Handelsblatt
Häufige Fragen
Ab wann gilt die geplante Plastiksteuer und wer ist steuerpflichtig?
Der vorliegende Gesetzentwurf sieht vor, dass die Steuer zwar am 1. Januar 2027 in Kraft tritt, jedoch erst Vorgänge nach dem 30. Juni 2027 besteuert werden. Steuerpflichtig sind Hersteller und Importeure von Kunststoffverpackungen. Privatkonsumenten sind ausdrücklich nicht betroffen. Der Entwurf wurde von CDU/CSU und SPD erarbeitet und geht auf Vorarbeiten von Umwelt- und Finanzministerium zurück. Beschlossen ist das Gesetz noch nicht.
Wie hoch ist der Steuersatz und wann greift die Steuerpflicht?
Der Steuersatz beträgt 550 Euro je Tonne Kunststoff, was 55 Cent je Kilogramm entspricht. Steuerpflichtig werden Kunststoffverpackungen, sofern deren Kunststoffanteil mehr als fünf Prozent beträgt. Als Berechnungsgrundlage gilt das tatsächlich eingesetzte Kunststoffgewicht je Verpackungseinheit. Eine Evaluierung des Gesetzes ist innerhalb von fünf Jahren nach Inkrafttreten vorgesehen.
Wie können E-Commerce-Unternehmen die Steuerbelastung in ihre B2B-Preislogik integrieren?
Entscheider sollten zunächst das Kunststoffgewicht aller verwendeten Verpackungen erfassen und mit dem Satz von 0,55 Euro je Kilogramm multiplizieren. Dieser Kostenbetrag ist als separate Position in der Kalkulation auszuweisen. Bei der Weitergabe an B2B-Kunden empfiehlt sich ein transparenter Verpackungskostenausweis in Angeboten und Rahmenverträgen, um Preiserhöhungen nachvollziehbar zu begründen und Verhandlungsspielräume zu sichern.
Welche Mengen sind im Markt betroffen und wie groß ist das finanzielle Volumen?
Laut Gesetzentwurf fielen 2023 in Deutschland rund drei Millionen Tonnen Kunststoffverpackungen an. Bei einem Steuersatz von 550 Euro je Tonne ergibt sich ein theoretisches Steueraufkommen von bis zu 1,65 Milliarden Euro jährlich. Der Bund will damit dauerhaft den deutschen EU-Kunststoff-Eigenmittelbeitrag gegenfinanzieren. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen mit hohem Verpackungsvolumen entstehen damit erhebliche Zusatzkosten.
Wie sollten Importeure ihre Lieferantenverträge anpassen, um die Steuer nicht allein zu tragen?
Da Importeure neben Herstellern ausdrücklich steuerpflichtig sind, tragen sie das volle Kostenrisiko, sofern keine vertragliche Regelung besteht. Importeure sollten Lieferantenverträge um eine Kunststoffsteuer-Klausel ergänzen, die eine anteilige Weitergabe an den Lieferanten ermöglicht. Zudem empfiehlt sich die Prüfung alternativer Verpackungsmaterialien unterhalb der Fünf-Prozent-Kunststoffanteils-Grenze, um die Steuerpflicht gezielt zu vermeiden.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.