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KI

KI-Kennzeichnungspflicht: Haftung für Agenturen im Überblick

Wer als Agentur KI-Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude in Kundenprojekten einsetzt, trägt zunehmend rechtliche Verantwortung. Dieser Artikel zeigt, welche Kennzeichnungspflichten gelten und wie Sie Haftungsrisiken konkret minimieren.

Von Maik Boche

KI-Kennzeichnungspflicht: Haftung für Agenturen im Überblick

Ab dem 2. August 2026 verpflichtet der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) Agenturen, KI-generierte Inhalte aus Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude zu kennzeichnen. Verstöße kosten bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für Agenturen, die KI-Tools im Kundenprojekt einsetzen, gilt die Kennzeichnungspflicht unabhängig von der Unternehmensgröße: Jeder Betreiber, der KI-Systeme beruflich nutzt oder unter eigenem Namen bereitstellt, ist betroffen. Besonders heikel ist die weite juristische Definition von Deepfakes nach Art. 3 Nr. 60 KI-VO: Bereits KI-generierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die einer Person fälschlicherweise als echt erscheinen, sind kennzeichnungspflichtig. Eine Täuschungsabsicht ist dabei nicht erforderlich. Haftungsrisiken entstehen zudem nicht nur aus der KI-Verordnung selbst, sondern auch

KI-Kennzeichnungspflicht in Kundenprojekten: Haftung bei ChatGPT, Gemini und Claude im Agenturalltag

Ab dem 2. August 2026 verpflichtet die EU-KI-Verordnung (AI Act, Verordnung (EU) 2024/1689) Anbieter und Betreiber von KI-Systemen dazu, KI-generierte Inhalte und KI-Interaktionen als solche erkennbar zu machen. Bei Verstößen drohen laut dem Ratgeber auf datenschutz-generator.de Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.

Was genau ist kennzeichnungspflichtig?

Die KI-Verordnung erfasst nicht nur offensichtliche Manipulationen. Nach Art. 3 Nr. 60 KI-VO gilt als „Deepfake” jeder „durch KI erzeugte oder manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalt, der wirklichen Personen, Gegenständen, Orten, Einrichtungen oder Ereignissen ähnelt und einer Person fälschlicherweise als echt oder wahrheitsgemäß erscheinen würde.” Entscheidend ist dabei nicht eine Täuschungsabsicht, sondern die Wahrnehmung durch einen durchschnittlichen Betrachter.

Für Agenturen, die mit ChatGPT, Gemini oder Claude Produktbilder, Werbetexte, Audioformate oder Videoschnipsel für Kundenprojekte erstellen, bedeutet das: Bereits jetzt sollte geprüft werden, welche Inhalte ab August 2026 kennzeichnungspflichtig sind. Die Pflicht trifft nach Angaben von datenschutz-generator.de ausdrücklich nicht nur große Technologieunternehmen, sondern „jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI-Systeme beruflich nutzt oder unter eigenem Namen bereitstellt.”

Vier praktische Implikationen für Agenturen

1. Verträge mit Kunden jetzt anpassen

Agenturen, die KI-generierte Inhalte an Kunden liefern, tragen Mitverantwortung für die korrekte Kennzeichnung. Kundenverträge sollten klar regeln, wer die Kennzeichnungspflicht übernimmt und wer bei Verstößen haftet. Ohne vertragliche Klarstellung entsteht ein Graubereich, der im Streitfall teuer werden kann. Mehr zu den Haftungsrisiken bei KI-generierten Inhalten in Kundenverträgen lesen Sie hier: KI-generierte Inhalte in Kundenverträgen: Haftung, Urheberrecht, Gewährleistung.

2. Kennzeichnungspflichten gelten auch für Produktbilder und Werbemittel

Wer KI-generierte Produktfotos, Lifestyle-Bilder oder Werbeanzeigen produziert, muss diese unter den Bedingungen der KI-VO als KI-generiert ausweisen, sobald sie als echt erscheinen könnten. Das betrifft insbesondere E-Commerce-Projekte mit automatisiert erzeugten Produktvisualisierungen. Weiterführende Informationen dazu finden Sie unter Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Produktbildern im E-Commerce und auf Social Media sowie unter KI-Produktfotos: Kennzeichnungspflicht und Haftungsrisiken in Kundenverträgen.

3. Kennzeichnungspflicht gilt unabhängig von Täuschungsabsicht

Eine häufige Fehlannahme in der Praxis: Weil kein Betrug beabsichtigt ist, sei keine Kennzeichnung nötig. Die KI-Verordnung kennt dieses Argument nicht. Maßgeblich ist allein, ob ein Inhalt auf Außenstehende wie eine echte Aufnahme wirkt. Agenturen müssen deshalb interne Prozesse etablieren, die KI-generierte Inhalte systematisch identifizieren und kennzeichnen, bevor sie ausgeliefert werden. Hinweise zur Compliance-Dokumentation solcher Prozesse finden Sie unter KI-Freigabeprozesse: Compliance und Dokumentation für Agenturen.

4. Weitere Rechtsquellen neben dem AI Act beachten

Die Kennzeichnungspflicht ergibt sich laut datenschutz-generator.de nicht allein aus der KI-Verordnung. Zusätzlich greifen Wettbewerbsrecht, Plattformregeln, vertragliche Vereinbarungen und das Persönlichkeitsrecht. Agenturen, die Inhalte für Marktplätze oder Social-Media-Plattformen produzieren, müssen also mehrere Regelwerke parallel im Blick behalten. Eine Übersicht zur KI-Kennzeichnungspflicht im Kontext des EU AI Act für Agenturen bietet: KI-Kennzeichnungspflicht: EU AI Act Compliance für Agenturen. Zur Frage, welche Pflichten für konkrete Agentur-Tools wie OpenAI, Claude und weitere gelten, lesen Sie außerdem: Kennzeichnungspflicht für Agentur-Tools: OpenAI, Ultrafast, Claude Haiku in Kundenprojekten.


Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gilt die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act verbindlich?

Die Transparenzpflichten der KI-Verordnung (EU) 2024/1689 gelten ab dem 2. August 2026 EU-weit verbindlich. Ab diesem Datum müssen Anbieter und Betreiber von KI-Systemen KI-generierte Inhalte und KI-Interaktionen als solche erkennbar machen. Die Pflicht gilt nicht nur für Technologiekonzerne, sondern für jedes Unternehmen, jede Behörde und jeden Selbstständigen, der KI-Systeme beruflich nutzt oder unter eigenem Namen bereitstellt.

Welche KI-generierten Inhalte müssen Agenturen im Kundenprojekt konkret kennzeichnen?

Kennzeichnungspflichtig sind laut KI-Verordnung insbesondere sogenannte Deepfakes: KI-erzeugte oder -manipulierte Bild-, Ton- oder Videoinhalte, die wirklichen Personen, Gegenständen, Orten oder Ereignissen ähneln und einem Betrachter fälschlicherweise als echt erscheinen könnten. Entscheidend ist nicht eine Täuschungsabsicht, sondern allein die Wirkung auf den durchschnittlichen Betrachter. Zusätzlich können Kennzeichnungspflichten aus dem Wettbewerbsrecht, Plattformregeln und vertraglichen Vereinbarungen entstehen.

Wer haftet, wenn KI-Inhalte aus ChatGPT, Gemini oder Claude im Kundenprojekt nicht gekennzeichnet werden?

Die Haftung trifft denjenigen, der das KI-System beruflich nutzt oder unter eigenem Namen bereitstellt. Für Agenturen bedeutet das: Werden KI-generierte Inhalte ohne vorgeschriebene Kennzeichnung an Kunden ausgeliefert, haftet die Agentur als Betreiberin. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Zusätzlich können wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Ansprüche aus dem Persönlichkeitsrecht entstehen.

Gilt die Kennzeichnungspflicht auch für KI-generierte Texte, nicht nur für Bilder und Videos?

Ja. Der AI Act erfasst neben Bild-, Ton- und Videoinhalten auch KI-generierte Texte, sofern die jeweiligen Transparenzpflichten greifen. Neben der KI-Verordnung ergeben sich Kennzeichnungspflichten für Texte zudem aus dem Wettbewerbsrecht, Plattformregeln sowie vertraglichen Vereinbarungen. Agenturen sollten ihre internen Workflows für alle KI-Tools wie ChatGPT, Gemini oder Claude entsprechend dokumentieren.

Was müssen mittelständische E-Commerce-Unternehmen jetzt konkret vorbereiten?

Unternehmen sollten bis zum 2. August 2026 interne Prozesse etablieren, die KI-generierte Inhalte lückenlos dokumentieren und kennzeichnen. Dazu gehören klare Freigabeprozesse für Texte, Bilder und Videos, die mit KI erstellt oder bearbeitet wurden, sowie vertragliche Regelungen mit beauftragten Agenturen zur Haftungsverteilung. Schulungen für relevante Mitarbeitende zur KI-Verordnung sind ebenfalls empfehlenswert.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.