Gewährleistungslabels auf B2B-Marktplätzen: Compliance ab 2026
Ab 2026 müssen B2B-Marktplätze neue Compliance-Vorgaben für Gewährleistungslabels erfüllen. Welche technischen Maßnahmen im Shop jetzt notwendig sind, zeigt dieser Überblick.
Von Maik Boche
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel auf der Produktdetailseite anzeigen, bevor der Kunde auf „Kaufen” klickt. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Für mittelständische Händler mit gemischten B2B- und B2C-Kundengruppen bedeutet die neue Pflicht konkreten Handlungsbedarf: Produktdetailseiten müssen technisch angepasst werden. Wer zusätzlich Hersteller-Haltbarkeitsgarantien von mehr als zwei Jahren bewirbt, benötigt außerdem das GARAN-Garantielabel. Verstöße gegen die Informationspflichten sind abmahnfähig. Wer jetzt prüft, welche Produkte und Kundengruppen betroffen sind, vermeidet kurzfristigen Umsetzungsdruck kurz vor dem Stichtag.
Gewährleistungslabels auf B2B-Marktplätzen: Compliance-Anforderungen ab 2026 und technische Umsetzung im Shop
Ab dem 27. September 2026 müssen Online-Händler beim Verkauf an Verbraucher auf der Produktdetailseite ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel sichtbar anzeigen. Zusätzlich gilt das GARAN-Garantielabel als Pflicht, sobald ein Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gewährt. Rechtsgrundlage sind die EU-Richtlinie 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960.
Was ändert sich konkret?
Das neue EU-Gewährleistungslabel informiert Verbraucher europaweit einheitlich über ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte, also die mindestens zweijährige gesetzliche Mängelhaftung. Die Anzeige muss auf der Produktdetailseite erfolgen, bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, das heißt bevor er auf “Kaufen” klickt. Gestaltung und Platzierung lassen laut e-recht24.de wenig Spielraum.
Das GARAN-Label tritt als zweites Element hinzu: Es ist ausschließlich dann Pflicht, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gibt. Händler müssen diese Information vom Hersteller aktiv einholen und technisch im Shop abbilden.
Praktische Implikationen für Entscheider im Mittelstand
1. B2B-Shops mit gemischten Kundengruppen sind betroffen
Die Pflicht gilt im B2C-Verhältnis. Mittelständische Hersteller und Großhändler, die neben dem klassischen B2B-Geschäft auch Verbraucher bedienen, also über einen D2C-Shop, einen Marktplatzauftritt oder einen gemischten Shop, müssen handeln. Wer ausschließlich gegenüber Unternehmen verkauft, ist von der Labelpflicht nicht direkt betroffen. Dennoch empfiehlt sich eine klare technische Trennung der Kundengruppen. Wie solche Rollentrennungen im Shop umgesetzt werden, beschreibt der Beitrag zu B2B-Kundenportal: Rollen, Freigaben und Angebote.
2. Produktdaten müssen systemseitig erweitert werden
Das Label lässt sich nur dann korrekt und automatisiert ausspielen, wenn die notwendigen Informationen strukturiert in PIM oder ERP vorliegen, insbesondere Angaben zu Herstellergarantien je Artikel. Ohne saubere Datenbasis drohen manuelle Fehler bei der Labelanzeige. Ansätze zur automatisierten Kennzeichnung auf Basis erweiterter Produktdaten beleuchten die Beiträge zu Gewährleistungs- und Garantielabels: Automatische Kennzeichnung und Compliance sowie Gewährleistungslabel 2026: Compliance, KI-Produktinhalte und Haftungsrisiken.
3. Technische Umsetzung im Shop ist kein Selbstläufer
Commerce-partner.com empfiehlt für die Umsetzung einen strukturierten Vier-Schritte-Ansatz: Betroffenheit prüfen, Label-Assets beschaffen, Shop-Templates anpassen, Anzeige testen. Shopsysteme wie JTL-Shop und Shopify benötigen je nach Architektur unterschiedliche Anpassungen. Wer seinen Shop auf Compliance-Anforderungen prüfen möchte, findet in dem Beitrag zum Gewährleistungs- und Garantielabel im B2B-Kundenportal: Compliance-Tracking weitere technische Orientierung. Auch Fragen rund um die PPWR-automatisierte Kennzeichnung und Compliance-Tracking im B2B-Kundenportal zeigen, wie Kennzeichnungspflichten systemseitig abgebildet werden können.
4. Verstöße können Abmahnungen und Bußgelder nach sich ziehen
Die neue Labelpflicht geht laut e-recht24.de für Händler mit einem zusätzlichen Umsetzungsaufwand einher und birgt bei Nichteinhaltung rechtliche Risiken. Da die EU-Vorgaben derzeit noch weiter konkretisiert werden, empfehlen Experten, vor der Umsetzung den aktuellen Stand bei einer Fachquelle wie der IT-Recht-Kanzlei, der IHK oder direkt im EU-Amtsblatt zu prüfen.
Quellen
- Gewährleistungslabel & GARAN-Label: Pflicht ab 2026 (yagemi.de)
- Garantie- und Gewährleistungslabel werden Pflicht: Das müssen Online-Händler jetzt beachten (e-recht24.de)
- EU-Gewährleistungslabel ab 27.09.2026: 4 Schritte für Ihren Shop (commerce-partner.com)
Häufige Fragen
Ab wann gilt die Pflicht zur Anzeige des EU-Gewährleistungslabels, und wen betrifft sie konkret?
Ab dem 27. September 2026 sind Online-Händler verpflichtet, beim Verkauf an Verbraucher ein einheitliches EU-Gewährleistungslabel auf der Produktdetailseite sichtbar anzuzeigen. Die Pflicht gilt für alle, die Waren an Endverbraucher verkaufen – also auch für mittelständische Hersteller und Großhändler, die neben ihrem klassischen B2B-Geschäft einen D2C-Shop, einen Marktplatzauftritt oder einen gemischten Shop mit B2B- und B2C-Kundengruppen betreiben. Reine B2B-Transaktionen zwischen Unternehmen sind nicht betroffen.
Was ist der Unterschied zwischen dem EU-Gewährleistungslabel und dem GARAN-Garantielabel?
Das EU-Gewährleistungslabel ist für alle Online-Händler im B2C-Verkauf Pflicht und weist auf die gesetzliche Mängelhaftung von mindestens zwei Jahren hin. Das GARAN-Garantielabel wird zusätzlich verpflichtend, wenn der Hersteller eine kostenlose Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren auf das gesamte Produkt gewährt. Beide Labels basieren auf der EU-Richtlinie 2024/825 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 und lassen bei Gestaltung und Platzierung nur wenig Spielraum.
Wo im Shop muss das Gewährleistungslabel platziert werden, und wann muss es spätestens sichtbar sein?
Das Gewährleistungslabel muss auf der Produktdetailseite angezeigt werden – und zwar bevor der Kunde seine Vertragserklärung abgibt, also bevor er auf den Kaufen-Button klickt. Die gesetzlichen Vorgaben zur Platzierung sind eng gefasst und lassen kaum gestalterischen Spielraum. Händler sollten daher prüfen, ob ihre Shop-Systeme und Marktplatzanbindungen diese Anforderung technisch bereits unterstützen.
Welche technischen Anpassungen sind im Shop erforderlich, um die Label-Pflicht fristgerecht zu erfüllen?
Händler müssen sicherstellen, dass das korrekte Label automatisiert auf den relevanten Produktdetailseiten ausgespielt wird – differenziert danach, ob es sich um einen Verbraucher- oder einen B2B-Kauf handelt. Bei gemischten Shops mit B2B- und B2C-Kundengruppen ist eine zuverlässige Kundensegmentierung technische Voraussetzung. Für verbreitete Shop-Systeme wie JTL-Shop und Shopify gibt es laut Fachquellen bereits spezifische Umsetzungshinweise. Händler sollten zudem prüfen, ob ihre Marktplatzauftritte die neuen Anforderungen abdecken.
Welche Rechtsgrundlage gilt, und wo erhalten Händler rechtssichere Informationen zur Umsetzung?
Die rechtliche Grundlage bilden die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie) sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960. Da die EU-Vorgaben fortlaufend konkretisiert werden, empfiehlt es sich, vor der Umsetzung den aktuellen Stand bei spezialisierten Quellen zu prüfen – etwa bei der IT-Recht-Kanzlei, der zuständigen IHK oder direkt im EU-Amtsblatt. Die allgemeinen Informationen in Fachartikeln ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.