KI-Urheberrecht in Agenturverträgen: Lizenz, Haftung und Datenschutz
KI-generierter Content stellt Agenturen und ihre Kunden vor ungeklärte Fragen zu Urheberrecht, Datenschutz und Haftung. Welche vertraglichen Regelungen jetzt zwingend notwendig sind, um rechtliche Risiken zu minimieren.
Von Maik Boche
Rein KI-generierte Inhalte sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt: § 2 UrhG verlangt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen. Ab dem 2. August 2026 drohen bei fehlender KI-Kennzeichnung Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes (EU AI Act). Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen, die mit Agenturen zusammenarbeiten, entsteht eine konkrete Haftungslücke: Veröffentlicht ein Betrieb KI-generierten Content, der fremde Werke verletzt, haftet er selbst auf Unterlassung und Schadenersatz. Gleichzeitig fehlt ihm ohne substanzielle menschliche Bearbeitung jeglicher eigener Rechtsschutz an diesen Inhalten. Agenturverträge müssen daher jetzt klären, wer die redaktionelle Bearbeitung verantwortet, wie KI-Outputs gekennzeichnet werden und wer im Streitfall haftet.
KI-Urheberrecht und Lizenzierung: Was Agenturkundenverträge 2026 regeln müssen
Rein KI-generierte Inhalte sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt. Veröffentlicht ein Unternehmen solche Inhalte und verletzen sie fremde Werke, haftet der Betrieb selbst auf Unterlassung und Schadenersatz. Für Agenturen und deren Auftraggeber im E-Commerce ergibt sich daraus unmittelbarer Handlungsbedarf.
Leitfakt: Kein Urheberrecht ohne menschliche Schöpfung
Nach § 2 Abs. 2 UrhG sind ausschließlich persönliche geistige Schöpfungen eines Menschen schutzfähig. Ein Prompt allein begründet kein Urheberrecht. Das Amtsgericht München bestätigte diesen Grundsatz 2025, indem es den urheberrechtlichen Schutz für ein rein KI-generiertes Logo verneinte. Ein eigener Schutzanspruch kann erst entstehen, wenn ein Mensch den KI-Output substanziell bearbeitet und damit eine eigene schöpferische Leistung einbringt.
Praktische Implikationen für Unternehmen im E-Commerce
1. Nutzungsrechte am KI-Output: Vertragsrecht statt Urheberrecht
Anbieter wie OpenAI räumen Nutzern vertraglich alle Rechte am generierten Output ein, auch für kommerzielle Zwecke. Das ist eine Zusage aus den AGB des Anbieters, kein gesetzliches Urheberrecht. Wer KI-gestützte Produktbeschreibungen oder KI-generierte Produktbilder im Shop einsetzt, sollte in Agenturverträgen ausdrücklich festhalten, welche Anbietersysteme verwendet werden und wessen AGB gelten. Ändert ein Anbieter seine Nutzungsbedingungen, kann die vertraglich zugesicherte Nutzungsberechtigung entfallen.
2. Haftung liegt beim veröffentlichenden Betrieb
Enthält ein KI-Output Elemente eines noch geschützten Werkes, zum Beispiel weil ein fremder Text übersetzt und veröffentlicht wurde, haftet das Unternehmen, das den Inhalt publiziert. Diese Haftungskette gilt unabhängig davon, ob eine Agentur oder ein internes Team den Inhalt erstellt hat. Verträge sollten deshalb eindeutig regeln, wer die inhaltliche Prüfpflicht trägt und wie Regressansprüche zwischen Auftraggeber und Agentur verteilt werden. Ergänzend lohnt ein Blick auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beim Training von KI-Modellen mit Markendaten.
3. Kennzeichnungspflicht ab August 2026
Der EU AI Act verpflichtet Unternehmen ab dem 2. August 2026 zur Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte. Verstöße können laut der Quelle mit bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des Jahresumsatzes sanktioniert werden. Für E-Commerce-Betreiber betrifft das unter anderem Produktbilder und Kampagnenmotive. Wer heute Agenturverträge abschließt, sollte Kennzeichnungspflichten und Verantwortlichkeiten dafür bereits jetzt vertraglich fixieren. Einen praxisnahen Überblick zu konkreten Kennzeichnungspflichten bei KI-generierten Produktbildern bietet der Artikel zu Kennzeichnungspflichten für KI-generierte Produktbilder im E-Commerce.
4. Eigenes Urheberrecht durch substanzielle Bearbeitung sichern
Wenn Unternehmen oder Agenturen KI-Outputs gezielt überarbeiten und damit eine eigene gestalterische Leistung einbringen, kann urheberrechtlicher Schutz entstehen. Für Verträge bedeutet das: Die Dokumentation des menschlichen Bearbeitungsanteils ist nicht nur kreativ, sondern auch rechtlich relevant. Wer KI-generierte Inhalte in Kundenverträge einbindet, sollte den Umfang der menschlichen Redaktionsleistung nachvollziehbar festhalten, etwa durch versionierte Freigabeprozesse.
Quellen
- Urheberrecht bei KI-generierten Inhalten: Was Unternehmen 2026 wissen müssen
- KI & Urheberrecht 2026: Was jetzt rechtlich wichtig ist
- Generative KI: Das musst du über Urheberrecht, Datenschutz und Transparenz wissen
Häufige Fragen
Wem gehören KI-generierte Texte und Bilder, die eine Agentur für uns erstellt?
Rein KI-generierte Inhalte sind in Deutschland nicht urheberrechtlich geschützt. § 2 UrhG setzt eine persönliche geistige Schöpfung eines Menschen voraus, ein Prompt allein erfüllt dieses Kriterium nicht. Das bestätigte das Amtsgericht München 2025 für ein rein KI-generiertes Logo. Bearbeitet die Agentur den KI-Output jedoch substanziell und prägt ihn durch eigene schöpferische Leistung, kann ein schutzfähiges Werk entstehen. Klären Sie im Agenturvertrag daher ausdrücklich, wer welche Nutzungsrechte am Endprodukt erhält, unabhängig davon, ob urheberrechtlicher Schutz besteht oder nicht.
Dürfen wir KI-generierte Inhalte kommerziell nutzen, auch wenn kein Urheberrecht besteht?
Ja, die kommerzielle Nutzung ist in der Regel möglich, aber auf vertraglicher, nicht auf urheberrechtlicher Grundlage. OpenAI räumt Nutzern beispielsweise alle Rechte am generierten Output vertraglich ein. Entscheidend ist, dass Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des jeweiligen KI-Anbieters prüfen und im Agenturvertrag festhalten, welche Anbieter eingesetzt werden. Verstößt die Agentur gegen Anbieter-AGB, können sich daraus Risiken für Ihr Unternehmen ergeben.
Wer haftet, wenn ein KI-generierter Inhalt fremde Urheberrechte verletzt?
In der Regel haftet der Betrieb, der den Inhalt veröffentlicht, auf Unterlassung und Schadenersatz. Das gilt auch dann, wenn eine externe Agentur den Content erstellt hat. Besonderes Risiko besteht, wenn ein noch geschützter fremder Text als Prompt-Grundlage verwendet oder ein KI-Output ohne Prüfung weiterveröffentlicht wird. Regeln Sie im Agenturvertrag daher eindeutig, wer die Urheberrechtsprüfung übernimmt, und lassen Sie sich eine entsprechende Freistellungserklärung zusichern.
Was verlangt der EU AI Act ab August 2026 konkret von uns als E-Commerce-Unternehmen?
Ab dem 2. August 2026 schreibt der EU AI Act die Kennzeichnung bestimmter KI-generierter Inhalte vor. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Für E-Commerce-Unternehmen bedeutet das: Prüfen Sie jetzt, welche Inhalte in Produktbeschreibungen, Werbemitteln oder Kundenkommunikation KI-generiert sind, und legen Sie im Agenturvertrag fest, wer die Kennzeichnungspflicht operativ umsetzt und verantwortet.
Welche vertraglichen Mindestanforderungen sollten wir bei Agenturen einfordern, die KI-Tools einsetzen?
Vereinbaren Sie mindestens folgende Punkte schriftlich: Offenlegung der eingesetzten KI-Systeme und deren Anbieter-AGB, Regelung der Nutzungsrechte am KI-Output, Verpflichtung zur Prüfung auf Urheberrechtsverletzungen vor Auslieferung, Freistellungszusage bei Rechtsverstößen durch Agenturleistungen sowie die Übernahme der Kennzeichnungspflichten gemäß EU AI Act ab August 2026. Ein 11-Punkte-Check, der Datenschutz, Urheberrecht und AI-Act-Anforderungen abdeckt, bietet eine geeignete Grundlage für die vertragliche Gestaltung.
Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.