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KI-Kennzeichnungspflicht: EU-AI-Act-Compliance für Agenturen

Die EU-KI-Verordnung schreibt die automatische Kennzeichnung KI-generierter Inhalte verbindlich vor. Agenturen müssen jetzt ihre Workflows und Kundenverträge gezielt anpassen, um rechtliche Risiken zu vermeiden.

Von Maik Boche

KI-Kennzeichnungspflicht: EU-AI-Act-Compliance für Agenturen

Ab dem 2. August 2026 verpflichtet Artikel 50 der EU-KI-Verordnung Unternehmen zur klaren Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes (Quelle: ratisbona-compliance.de). Agenturen, die KI-Tools für Marketingtexte, Blogbeiträge oder Social-Media-Posts einsetzen, sind direkt betroffen. Sie müssen ihre Produktionsprozesse und Kundenverträge rechtzeitig anpassen, um Kennzeichnungspflichten nachweisbar zu erfüllen. Die EU-Kommission hat bereits einen Entwurf des Verhaltenskodex veröffentlicht, der technische und organisatorische Anforderungen weit über einfache Hinweistexte hinaus definiert. Wer jetzt handelt, sichert Kundenvertrauen und vermeidet empfindliche Bußgelder.

KI-Kennzeichnungspflicht ab August 2026: Was Agenturen und E-Commerce-Unternehmen jetzt regeln müssen

Ab dem 2. August 2026 gilt in der EU eine verbindliche Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte. Artikel 50 der KI-Verordnung (KI-VO) verpflichtet Anbieter und Betreiber, Inhalte, die maßgeblich durch KI erstellt wurden, klar als solche zu kennzeichnen. Wer dagegen verstößt, riskiert laut ratisbona-compliance.de Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.


Was die KI-Verordnung konkret fordert

Die EU-KI-Verordnung gilt seit dem 1. August 2024. Die Transparenzpflichten nach Artikel 50, die unter anderem die Kennzeichnung von KI-generierten Texten, Bildern, Audio- und Videoinhalten betreffen, werden jedoch erst ab August 2026 verbindlich durchgesetzt.

Die Europäische Kommission hat im Februar 2026 einen ersten Entwurf des EU-Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Dieser Kodex entstand laut datenschutzticker.de aus der Zusammenarbeit von Hunderten Experten aus Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Er soll Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen des Artikel 50 KI-VO umzusetzen, bevor die Pflicht verbindlich greift.

Die Anforderungen gehen nach Einschätzung des datenschutzticker.de weit über bloße Hinweistexte hinaus: Erwartet werden technische und organisatorische Maßnahmen, also etwa maschinenlesbare Metadaten, interne Freigabeprozesse und Dokumentationspflichten.

Wer als Anbieter oder Betreiber gilt, ist dabei entscheidend: Als Anbieter gelten Personen oder Unternehmen, die ein KI-System entwickeln. Als Betreiber gelten jene, die es einsetzen, also auch Agenturen, die KI-Tools für die Content-Produktion ihrer Kunden verwenden.


Vier praktische Implikationen für E-Commerce-Unternehmen und Agenturen

1. Kennzeichnungspflicht trifft operative Content-Prozesse direkt

Ob Produktbeschreibung, Blogbeitrag oder Social-Media-Post: Sobald ein Inhalt maßgeblich durch ein KI-System erstellt wurde, greift die Pflicht. Das betrifft gängige Einsatzgebiete im E-Commerce, wie die KI-gestützte Erstellung von Produktbeschreibungen oder die automatisierte Generierung von Produktbildern. Unternehmen müssen festlegen, welche Inhalte in diesem Sinne “maßgeblich” KI-generiert sind, und entsprechende Prozesse aufbauen.

2. Kundenverträge von Agenturen müssen angepasst werden

Agenturen, die KI-Tools in der Produktion einsetzen, haften als Betreiber. Bestandsverträge regeln in der Regel weder die Kennzeichnungspflicht noch die Haftungsverteilung zwischen Agentur und Auftraggeber. Hier besteht Handlungsbedarf: Wer trägt die Verantwortung für die korrekte Kennzeichnung, wenn KI-Inhalte auf der Kundenwebsite oder in Kundenkanälen veröffentlicht werden? Wie müssen KI-generierte Inhalte in Kundenverträgen geregelt werden? Auch Fragen zur Dokumentation und Nachweispflicht für KI-Workflows sollten vertraglich verankert werden.

3. Technische Umsetzung erfordert mehr als einen Hinweistext

Der Verhaltenskodex-Entwurf der Kommission zeigt, dass die Umsetzung technische Tiefe verlangt. Für synthetische Medien wie Deepfakes oder automatisiert erstellte Texte werden strukturierte Kennzeichnungsmechanismen erwartet. Im E-Commerce bedeutet das: KI-generierte Produktfotos, Videos und Texte müssen nicht nur für Nutzer sichtbar, sondern potenziell auch maschinenlesbar gekennzeichnet sein. Wer KI-Produktfotos einsetzt oder KI-Kennzeichnungspflichten im Social-Media-Bereich beachten muss, sollte die technische Infrastruktur frühzeitig prüfen.

4. Compliance-Lücken gefährden Kundenvertrauen und Ratings

Die EU-Kommission betont, dass die Kennzeichnung auch dazu dient, Falschinformationen einzudämmen und das Vertrauen der Nutzer zu stärken. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen ist das nicht nur eine regulatorische, sondern eine reputatorische Frage. Fehlende oder falsche Kennzeichnungen können das Vertrauen in Marke und Produkt belasten, unabhängig von einem Bußgeld. Die KI-gestützten Freigabeprozesse für Compliance-Dokumentation sollten daher jetzt strukturiert werden, nicht erst kurz vor August 2026.


Was jetzt zu tun ist

Mittelständische E-Commerce-Unternehmen und ihre Agenturen sollten bis August 2026 drei Bereiche klären:

  • Bestandsaufnahme: Welche Inhalte werden heute maßgeblich durch KI erstellt, und in welchen Kanälen werden sie veröffentlicht?
  • Vertragsgestaltung: Bestehende Agentur- und Dienstleisterverträge auf Kennzeichnungspflichten, Haftungsverteilung und Dokumentationsanforderungen prüfen und anpassen.
  • Technische Umsetzung: Prozesse und Systeme so einrichten, dass KI-generierte Inhalte zuverlässig identifiziert, dokumentiert und gekennzeichnet werden können.

Der EU-Verhaltenskodex-Entwurf bietet dafür eine erste strukturierte Grundlage. Die verbindliche Frist läuft.


Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Kennzeichnungspflicht für KI-generierte Inhalte in der EU verbindlich?

Die Kennzeichnungspflicht tritt am 2. August 2026 verbindlich in Kraft. Sie basiert auf Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, die seit dem 1. August 2024 gilt. Ab diesem Datum müssen Anbieter und Betreiber klar kennzeichnen, wenn Inhalte maßgeblich durch KI erstellt wurden. Dies betrifft Marketingtexte, Blogbeiträge, Social-Media-Posts sowie synthetische Medien wie Deepfakes.

Welche Sanktionen drohen Unternehmen, die KI-Inhalte nicht korrekt kennzeichnen?

Bei Verstößen gegen die Kennzeichnungspflicht drohen Bußgelder von bis zu 15 Millionen Euro oder bis zu 3 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes. Hinzu kommt ein möglicher Vertrauensverlust bei Kunden. Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen ist eine frühzeitige Umsetzung daher nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine geschäftliche Notwendigkeit.

Was regelt der EU-Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-Inhalten konkret?

Die Europäische Kommission hat einen ersten Entwurf des Verhaltenskodex für die Transparenz von KI-generierten Inhalten veröffentlicht. Er unterstützt Unternehmen dabei, die Transparenzpflichten nach Artikel 50 der KI-Verordnung umzusetzen. Das Dokument entstand in Zusammenarbeit von Experten aus Industrie, Wissenschaft und Zivilgesellschaft und legt technische sowie organisatorische Anforderungen fest, die weit über einfache Hinweistexte hinausgehen.

Welche Inhaltstypen sind von der Kennzeichnungspflicht erfasst?

Die Kennzeichnungspflicht erfasst alle Inhalte, die maßgeblich durch KI erstellt wurden. Dazu zählen Texte, Bilder, Videos und synthetische Medien wie Deepfakes. Plattformen wie Google, Facebook, YouTube und TikTok wurden von der EU-Kommission bereits aufgefordert, mit der Kennzeichnung freiwillig zu beginnen. Für Agenturen bedeutet das: Auch Kundenmaterialien müssen entsprechend geprüft und gekennzeichnet werden.

Was müssen Agenturen bei Kundenverträgen im Hinblick auf die KI-Kennzeichnungspflicht beachten?

Agenturen sollten Kundenverträge jetzt auf Transparenzpflichten prüfen und klare Regelungen zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte aufnehmen. Da die Pflicht Anbieter und Betreiber gleichermaßen trifft, können beide Seiten haftbar sein. Verträge sollten festlegen, wer die Kennzeichnung verantwortet, welche Tools eingesetzt werden und wie Nachweise dokumentiert werden. Eine Umsetzung vor August 2026 reduziert das rechtliche Risiko erheblich.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.