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KI-Inhalte in Verträgen: Haftung und Gewährleistung für Agenturen

Wer als Agentur KI-generierte Inhalte liefert, trägt rechtliche Risiken, die sich durch klare Vertragsregelungen gezielt begrenzen lassen. Dieser Artikel zeigt, welche Haftungsklauseln und Gewährleistungsausschlüsse in Kundenverträgen heute Standard sein sollten.

Von Maik Boche

KI-Inhalte in Verträgen: Haftung und Gewährleistung für Agenturen

Agenturen setzen KI-Tools für Texte, Design und Analyse ein, oft ohne klare vertragliche Absicherung: Fehlen Klauseln zu menschlicher Prüfpflicht, Haftungsbegrenzung und Auditpflichten, tragen sie im Schadensfall das volle Risiko gegenüber ihren Kunden (Quelle: HORTMANN LAW). Für mittelständische E-Commerce-Unternehmen, die mit Agenturen zusammenarbeiten, ist das direkt relevant: Fehlerhafte, diskriminierende oder urheberrechtswidrige KI-Inhalte können Schadensersatzforderungen, Reputationsverlust und DSGVO-Bußgelder auslösen. Hinzu kommt, dass KI-Anbieter wie OpenAI zwar Rechte an Outputs übertragen, aber nicht vor Drittansprüchen schützen können. Entscheider sollten deshalb prüfen, ob bestehende Agenturverträge Haftungsverteilung, Korrekturpflichten und AGB-Kontrolle für KI-Einsatz ausdrücklich regeln.

KI-generierte Inhalte in Kundenverträgen: Haftungsregelungen und Gewährleistungsausschlüsse für Agenturen

Agenturen, die KI-Tools für Texte, Designs oder Analysen einsetzen, arbeiten in vielen Fällen ohne klare vertragliche Absicherung gegenüber ihren Kunden. Wenn KI-generierte Inhalte fehlerhaft, diskriminierend oder rechtlich problematisch sind, stellt sich die Frage der Haftung unmittelbar. Laut einer Analyse von HORTMANN LAW kann fehlende Kontrolle schnell zu Schadensersatzforderungen, Reputationsverlust oder DSGVO-Bußgeldern führen.

Wer haftet, wenn die KI irrt?

Die Haftungsfrage bei KI-generierten Inhalten lässt sich nicht pauschal beantworten. Nach Einschätzung von HORTMANN LAW verteilt sich die Verantwortung grundsätzlich auf drei Ebenen: die Agentur als Auftragnehmer, den Kunden als Auftraggeber und den KI-Tool-Anbieter als Drittpartei. In der Praxis verbleibt das Haftungsrisiko jedoch regelmäßig bei der Agentur, sofern keine eindeutigen Klauseln im Vertrag vorhanden sind.

Erschwerend kommt hinzu, dass die Nutzungsbedingungen der großen KI-Anbieter den Unternehmen kaum belastbaren Schutz bieten. Rechtsanwalt Tobias Voßberg (iplaw.lol) weist darauf hin, dass kein KI-Anbieter Rechte einräumen kann, die er selbst nicht hat. Selbst wenn AGB eine Rechteübertragung an den Outputs vorsehen, schützt das nicht vor Ansprüchen Dritter, etwa bei urheberrechtswidrigen KI-Ergebnissen.

Vier praktische Implikationen für Agenturen

1. Werkvertragliche Sorgfaltspflicht gilt auch beim KI-Einsatz

Agenturen arbeiten mit ihren Kunden häufig auf Basis von Werkverträgen. Das bedeutet: Sie schulden ein mangelfreies Ergebnis, unabhängig davon, ob dieses durch menschliche Arbeit oder KI-Systeme entstanden ist. HORTMANN LAW empfiehlt daher, eine verpflichtende menschliche Prüfung aller KI-generierten Outputs vertraglich festzuschreiben und Korrekturpflichten klar zu definieren. Wer auf eine solche Klausel verzichtet, riskiert, für Fehler der KI vollumfänglich einzustehen. Weiterführende Hinweise zu KI-Urheberrecht, Lizenzierung und Haftung in Agenturverträgen finden sich in unserem Blog.

2. AGB der KI-Anbieter aktiv prüfen und regelmäßig aktualisieren

Die Nutzungsbedingungen von OpenAI, Midjourney, Suno und vergleichbaren Diensten unterscheiden sich erheblich und ändern sich laut Tobias Voßberg regelmäßig. OpenAI überträgt nach seinen Terms of Use alle Rechte an den Outputs auf die nutzende Person, verwendet Eingaben bei Consumer-Accounts aber standardmäßig zum Training, bei API- und Business-Accounts hingegen nicht. Agenturen sollten die AGB der eingesetzten Tools daher aktiv im Blick behalten und die Ergebnisse dieser Prüfung dokumentieren. Der Artikel zu KI-Training, Markendaten, Datenschutz und Vertragsrisiken gibt ergänzende Orientierung.

3. Haftungsbegrenzung und Freistellungsklauseln in Agenturverträgen verankern

HORTMANN LAW benennt konkrete Vertragsbestandteile, die Agenturen jetzt einführen sollten: Haftungsbegrenzungsklauseln, Freistellungsvereinbarungen gegenüber Kunden sowie Regressmöglichkeiten gegenüber Tool-Anbietern. Eine sogenannte Pflichtenmatrix hilft dabei, transparent zu machen, welche Prüfschritte die Agentur übernimmt und welche Verantwortung beim Kunden verbleibt. Wer KI-generierte Produktfotos und deren Haftungsrisiken in Kundenverträgen betrachtet, findet dort einen verwandten Praxisfall.

4. Dokumentation als Schutzinstrument nutzen

e-recht24.de weist darauf hin, dass die Regulierung des KI-Einsatzes einem dynamischen Wandel unterliegt. Der EU AI Act schafft schrittweise neue gesetzliche Rahmenbedingungen, bestehende Rechtsgebiete wie Datenschutz, Urheberrecht und Produkthaftung sind bereits heute relevant. Agenturen sollten daher systematisch dokumentieren, welche KI-Tools sie einsetzen, wie Ergebnisse geprüft werden und welche Freigaben erfolgt sind. Das betrifft auch KI-Workflows, Dokumentation und Nachweispflichten für Agenturen. Zusätzlich lohnt ein Blick auf KI-generierte Inhalte in Kundenverträgen: Haftung, Urheberrecht und Gewährleistung für eine weiterführende Gesamtbetrachtung.

Fazit

Agenturen, die KI-Tools produktiv einsetzen wollen, kommen an einer vertraglichen Neubewertung nicht vorbei. Die Kombination aus unklaren AGB der Anbieter, werkvertraglicher Sorgfaltspflicht und sich ändernden gesetzlichen Anforderungen macht strukturierte Klauseln zu einem operativen Grundbedürfnis, nicht zu einem optionalen Zusatz.

Quellen

Häufige Fragen

Wer haftet, wenn KI-generierte Inhalte in einer Kampagne fehlerhaft oder rechtswidrig sind?

Grundsätzlich haftet die Agentur gegenüber ihrem Kunden, da sie den Werkvertrag erfüllen muss. Das gilt auch dann, wenn ein KI-Tool den Fehler verursacht hat. Regress gegenüber dem Tool-Anbieter ist meist schwierig, da deren AGB die Haftung stark begrenzen. Klare vertragliche Pflichten zur menschlichen Prüfung und Haftungsbegrenzungsklauseln sind daher essenziell.

Welche Vertragsklauseln sollten Agenturen beim Einsatz von KI-Tools zwingend aufnehmen?

Laut Hortmann Law sind folgende Klauseln zentral: eine Pflicht zur menschlichen Kontrolle der KI-Outputs, Haftungsbegrenzungen zugunsten der Agentur, Auditpflichten sowie eine klare Pflichtenmatrix zur Verteilung von Verantwortung zwischen Agentur und Kunde. Freistellungsklauseln und geregelte Korrekturpflichten reduzieren das Risiko von Schadensersatzforderungen erheblich.

Was regeln die AGB von KI-Anbietern wie OpenAI zu Eigentumsrechten an generierten Inhalten?

OpenAI überträgt laut seinen Terms of Use alle Rechte an den Outputs auf die nutzende Person. Wichtig: Kein KI-Anbieter kann Rechte übertragen, die er selbst nicht besitzt. Agenturen sind daher nicht automatisch vor Ansprüchen Dritter geschützt, etwa bei urheberrechtlich problematischen KI-Ergebnissen. Eine regelmäßige Prüfung der AGB ist notwendig, da diese sich häufig ändern.

Welche datenschutzrechtlichen Risiken entstehen, wenn Agenturen Kundendaten in KI-Tools eingeben?

Die AGB der Anbieter legen fest, was mit eingegebenen Daten geschieht. Bei Consumer-Accounts nutzt OpenAI Inputs standardmäßig zum Training. Bei API- und Business-Accounts gelten abweichende Regeln. Agenturen, die Kundendaten eingeben, riskieren DSGVO-Verstöße und Bußgelder, wenn keine geeignete Auftragsverarbeitungsvereinbarung vorliegt oder die Datenweitergabe nicht zulässig ist.

Welche Rolle spielt der EU AI Act für Agenturen, die KI in Kundenprojekten einsetzen?

Der EU AI Act schafft erstmals gesetzliche Rahmenbedingungen für den KI-Einsatz und wird schrittweise wirksam. Für Agenturen bedeutet das: Je nach Risikoklasse der eingesetzten KI-Systeme können Transparenz-, Dokumentations- und Sorgfaltspflichten entstehen. Daneben bleiben bestehende Rechtsgebiete wie Datenschutz, Urheberrecht und Produkthaftung weiterhin anwendbar.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.