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B2B E-Commerce

Gewährleistungs- und Garantielabel im B2B-Kundenportal ab 2024

Ab dem 27. September 2024 müssen B2B-Onlinehändler automatisierte Gewährleistungs- und Garantielabel im Kundenportal bereitstellen. Erfahren Sie, wie Compliance-Tracking, revisionssichere Dokumentation und Kundenselbstauskunft effizient umgesetzt werden.

Von Maik Boche

Gewährleistungs- und Garantielabel im B2B-Kundenportal ab 2024

Ab dem 27. September 2026 verpflichtet die EU-Richtlinie 2024/825 sowie die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 Online-Händler zur Darstellung einheitlicher Gewährleistungs- und Garantielabel im Shop und auf Plattformen. Mittelständische E-Commerce-Unternehmen müssen ihre Produktseiten, Verkaufsplattformen und internen Prozesse bis zum Stichtag anpassen. Besonders komplex wird dies bei großen Sortimenten mit Herstellergarantien oder internationalen Marken: Fehlende oder falsch platzierte Label stellen eine neue Abmahnquelle dar. Ein zentrales B2B-Kundenportal mit automatisiertem Compliance-Tracking und Dokumentation reduziert den manuellen Abstimmungsaufwand und minimiert das Haftungsrisiko.

Gewährleistungs- und Garantielabel ab 27. September 2026: Was B2B-Kundenportale jetzt vorbereiten müssen

Ab dem 27. September 2026 sind Händler verpflichtet, auf Produktebene ein EU-einheitliches Gewährleistungslabel sowie bei vorhandener Herstellergarantie ein Garantielabel darzustellen. Die Rechtsgrundlage bildet die Richtlinie (EU) 2024/825; die konkreten Gestaltungsvorgaben hat die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt. In Deutschland ist die nationale Umsetzung bereits abgeschlossen.

Was die neuen Label konkret bedeuten

Das Gewährleistungslabel weist Verbraucher auf ihre gesetzlichen Mängelrechte hin und ist für Waren im B2C-Onlinehandel verpflichtend. Das Garantielabel kommt hinzu, wenn der Hersteller oder Händler eine zusätzliche Haltbarkeitsgarantie anbietet. Gestaltung, Platzierung und zulässige Farben sind durch die Durchführungsverordnung eng vorgegeben; Spielraum besteht kaum. Die Label müssen in Online-Shops und auf Verkaufsplattformen produktseitig eingebunden sein.

Für den reinen B2B-Handel gilt die Darstellungspflicht laut IT-Recht-Kanzlei nicht. Wer jedoch sowohl B2C- als auch B2B-Segmente über ein gemeinsames Portal betreibt, muss die Segmentierung technisch sauber umsetzen, um die Pflicht im richtigen Kontext zu erfüllen.

Praktische Implikationen für Betreiber von B2B-Kundenportalen

1. Compliance-Tracking und automatisierte Kennzeichnung

Portale mit gemischtem Kundenkreis müssen auf Produktebene nachverfolgen, welche Artikel unter die Kennzeichnungspflicht fallen, welche Garantieinformationen vom Hersteller vorliegen und ob das Label korrekt dargestellt wird. Manuelle Pflege über große Sortimente hinweg ist fehleranfällig. Automatisierte Ansätze zur Kennzeichnung und zum Compliance-Tracking sind deshalb der naheliegende nächste Schritt, wie sie etwa im Bereich der automatisierten Gewährleistungs- und Garantielabel-Kennzeichnung beschrieben werden. Vergleichbare Anforderungen kennt der Markt bereits aus der PPWR-Kennzeichnungspflicht im B2B-Kundenportal.

2. Dokumentation und Nachweisführung

Die Einhaltung gesetzlicher Kennzeichnungspflichten muss im Zweifelsfall nachweisbar sein. Betreiber sollten protokollieren, ab wann welches Label für welches Produkt in welcher Version eingebunden war. Das betrifft nicht nur den eigenen Shop, sondern auch Marktplatzanbindungen und Plattformkanäle. Wer bereits Prozesse zur automatischen Rechnungsabweichungserkennung oder zum Rechnungsmanagement im B2B-Kundenportal betreibt, kennt das Prinzip lückenloser Nachverfolgbarkeit.

3. Herstellerabstimmung und Datenpflege im PIM

Die korrekte Darstellung des Garantielabels setzt voraus, dass Garantieinformationen der Hersteller vollständig und aktuell im System vorliegen. Das erfordert definierte Prozesse zur Stammdatenpflege, idealerweise mit Anbindung an ein PIM-System und automatisierten Synchronisationsmechanismen. Wer mit vielen Marken oder internationalen Sortimenten arbeitet, sollte die Echtzeit-Stammdatensynchronisation zwischen ERP, PIM und Shop technisch absichern. Auch die Lieferantenstammdaten-Synchronisation spielt hier eine Rolle, wenn Garantiedaten vom Lieferanten bereitgestellt werden.

4. Kundenselbstauskunft und Segmentierung im Portal

Da die Labelspflicht zwischen B2C und B2B differenziert, ist die korrekte Kundenidentifikation beim Login oder Bestellprozess entscheidend. Portale, die Rollenkonzepte und Freigaben abbilden, können diese Segmentierung technisch sauber steuern. Thematisch angrenzende Artikel zu Rollen, Freigaben und Angeboten im B2B-Kundenportal und zu B2B-Kundenkonten-Hierarchien zeigen, wie solche Zugriffs- und Segmentierungslogiken aufgebaut werden.

Handlungsempfehlung

Betreiber von B2B-Kundenportalen sollten jetzt prüfen, welche Produktkategorien unter die neue Pflicht fallen, wo B2C-Kunden bedient werden und wie Garantieinformationen aktuell ins System gelangen. Der Stichtag 27. September 2026 lässt noch Zeit für eine strukturierte Umsetzung, jedoch keinen Spielraum für eine kurzfristige Ad-hoc-Lösung bei breiten Sortimenten. Wer sich darüber hinaus für das Zusammenspiel von Kundenselbstverwaltung und Compliance interessiert, findet im Bereich B2B-Kundenportal Self-Service weiterführende Ansätze.


Quellen

Häufige Fragen

Ab wann gilt die Pflicht zur Darstellung von Gewährleistungs- und Garantielabeln, und auf welcher rechtlichen Grundlage basiert sie?

Die Pflicht greift ab dem 27. September 2026. Grundlage ist die EU-Richtlinie 2024/825 (EmpCo-Richtlinie), deren konkrete Gestaltungsvorgaben die EU-Kommission mit der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 festgelegt hat. In Deutschland ist die nationale Umsetzung bereits erfolgt. Onlinehändler sollten die Implementierung daher frühzeitig einplanen, da sowohl Shop-Systeme als auch Abstimmungsprozesse mit Herstellern angepasst werden müssen.

Gilt die Label-Pflicht auch im B2B-Handel, also wenn ein Onlinehändler ausschließlich an Geschäftskunden verkauft?

Nein. Die Pflicht zur Darstellung des Gewährleistungs- und Garantielabels betrifft den Verkauf an Verbraucher. Im reinen B2B-Handel, bei dem ausschließlich an Unternehmen verkauft wird, besteht keine Darstellungspflicht. Betreiben Sie jedoch einen gemischten Shop, der sowohl Verbraucher als auch Geschäftskunden bedient, müssen die Label im verbraucherseitigen Bereich konform eingebunden sein.

Welche Produkte sind von der Gewährleistungslabel-Pflicht ausgenommen?

Digitale Inhalte und Dienstleistungen fallen nicht unter die Darstellungspflicht für das Gewährleistungslabel. Zudem sind bestimmte Warenkategorien ausgenommen. Händler sollten ihr Sortiment daher systematisch prüfen und kategorisieren, um zu bestimmen, für welche Produktgruppen die Label tatsächlich verpflichtend sind. Eine pauschale Einbindung für alle Artikel ist nicht zwingend erforderlich und kann in Einzelfällen fehlleitend sein.

Welche konkreten Gestaltungsvorgaben gelten für die Label in Onlineshops und auf Plattformen?

Die Anforderungen an Darstellung, Farbe, Größe und Platzierung sind durch die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 verbindlich vorgegeben und lassen wenig Gestaltungsspielraum. Für Onlineshops und Plattformen ist das Label nicht zwingend im A4-Format darzustellen. Die genaue technische Umsetzung, etwa als verlinktes Bild oder eingebettetes Element, richtet sich nach den spezifischen Vorgaben für den jeweiligen Vertriebskanal. Händler sollten die Labels direkt über offizielle Quellen beziehen, um konforme Versionen sicherzustellen.

Was bedeuten die neuen Label-Pflichten operativ für Onlinehändler mit großen oder internationalen Sortimenten?

Der Umsetzungsaufwand ist besonders hoch, wenn viele Produkte mit Herstellergarantien, unterschiedliche Marken oder internationale Sortimente im Spiel sind. Händler müssen für Produkte, bei denen eine Herstellergarantie beworben wird, ein zusätzliches Garantielabel einbinden und dafür garantiespezifische Informationen beim Hersteller einholen. Das erfordert neue Abstimmungsprozesse und schafft eine zusätzliche Fehlerquelle im Shop. Eine strukturierte Produktdaten-Pflege sowie klare interne Zuständigkeiten für Compliance-Prüfungen sind daher unerlässlich.


Dieser Artikel wurde von einem KI-System automatisiert erstellt. Kennzeichnung gemäß Art. 50 der EU-KI-Verordnung.